Naturschutz in der Flächennutzungsplanung – Zwei Jahre Bau und Raumordnungsrecht
Led by: | Prof. Dr. Christina von Haaren |
Team: | Dipl.-Ing. Stefan Ott |
Year: | 1999 |
Duration: | 1999 |
Is Finished: | yes |
Forschungsvorhaben im Auftrag des BfN
Projektbeschreibung:
Die Arbeitstagung "Naturschutz in der Flächennutzungsplanung" hatte das Ziel, den Forschungsergebnissen mehrerer F+E-Vorhaben des BfN im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Bau- und Raumordnungsrechts und dessen Auswirkungen auf die Landschaftsplanung und Eingriffsregelung, Erfahrungen aus der Praxis gegenüberzustellen. Der Stand und die Umsetzung von Landschaftsplanung und Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelungen im BNatSchG und im neuen Bau- und Raumordnungsrecht waren dabei zu ermitteln.
Mit der Veranstaltung wurden vor allem die folgenden Intentionen verfolgt:
1. Erfahrungsaustausch
Praktiker sollen über gute Erfahrungen beim Umgang mit den neuen Möglichkeiten und Instrumenten berichten. Sie stellen offene Fragen und Probleme zur Diskussion.
Die Veranstaltung dient unter diesem Aspekt dazu, Praxiswissen zusammenzuführen, um den Akteuren auf der kommunalen Ebene erprobte Möglichkeiten aufzuzeigen, wie bestimmte Fragen geklärt und Probleme unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Regelungen gelöst werden können.
2. Rechtstatsachenforschung
Auf der Basis der Berichte über das Vorgehen in der Praxis und die Folgen unterschiedlicher Lösungen soll der Frage nachgegangen werden, ob es mit der Novellierung des BauGB gelungen ist bzw. gelingen kann, die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Bauleitplanung in der Praxis zu stärken.
Insbesondere, wenn sich erweisen sollte, dass dies (noch) nicht in allen Punkten festzustellen ist, soll Ursachenforschung betrieben werden, um Hinweise für die weitere Entwicklung auf gesetzlicher oder untergesetzlicher Ebene zu geben.
Das Institut für Landschaftspflege und Naturschutz führte die Tagung am 12.12.1999 in Hannover in Auftrag des BfN durch.