Institut für Umweltplanung Institut Personen Christina von Haaren Forschungsprojekte
Erarbeitung von konkretisierten Vorschlägen zu inhaltlich-methodischen Mindeststandards. Fachkonventionen für die Entwicklung von naturschutzfachlichen Leitbildern auf der Ebene des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes

Erarbeitung von konkretisierten Vorschlägen zu inhaltlich-methodischen Mindeststandards. Fachkonventionen für die Entwicklung von naturschutzfachlichen Leitbildern auf der Ebene des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes

Leitung:  Prof. Dr. Christina von Haaren
Jahr:  1999
Laufzeit:  1998 - 1999
Ist abgeschlossen:  ja

Forschungsvorhaben im Auftrag des BfN

Projektbeschreibung:

Die intensive naturschutzfachliche Diskussion der Leitbildthematik in den letzten Jahren hat eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe und methodischer Ansätze zur Leitbildentwicklung hervorgebracht. Aus der Fülle aufgezeigter Aspekte ergeben sich in der Planungspraxis Schwierigkeiten für die Erarbeitung von Leitbildern, eine Einigung auf eine einheitliche Terminologie und die Formulierung methodisch-inhaltlicher Fachkonventionen stehen bislang noch aus.
Diese Problematik stellt sich in besonderem Maße für die Landchaftsrahmenplanung und Landschaftsplanung, da diesen aufgrund ihrer Funktion eine zentrale Bedeutung für die Leitbildformulierung zukommt, für eine solche im Prozeß der Planaufstellung aber nur wenig freie Ressourcen zur Verfügung stehen. Zudem ist eine einheitliche Konventionierung der Leitbildentwicklung bereits durch die unterschiedliche rechtliche Regelung der Verbindlichkeit und Integration der Landschaftsplanung in den einzelnen Bundesländern erschwert.

Die vorliegende Studie „Erarbeitung von konkretisierten Vorschlägen zu inhaltlich- methodischen Mindeststandarts/ Fachkonventionen für die Entwicklung von naturschutzfachlichen Leitbildern auf der Ebene des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes“ strukturiert über die Auswertung aktueller Veröffentlichungen wesentliche Aspekte zur Problemstellung und entwickelt daraus unter Benennung inhaltlicher Gesichtspunkte ein methodisches Grundgerüst für vorzuschlagende Mindeststandarts der Leitbildentwicklung. Die Erarbeitung der Aufgabenstellung erfolgt über eine terminologische Klärung und Abgrenzung verwendeter Begrifflichkeiten, das Aufzeigen wesentlicher Funktionen von Leitbildern im Hinblick auf ihren Einsatz in Planungsprozessen des Naturschutzes und einer Zusammenstellung und Beurteilung bestehender Methoden der Leitbildentwicklung. Für die Formulierung von Fachkonventionen wird eine als „Baukastenprinzip“ benannte Vorgehensweise vorgeschlagen, die über einen Mindestsatz von Arbeitsschritten dem Anspruch einer einheitlichen Methodik und einer flexiblen Anpassung der Leitbildentwicklung an die Erfordernisse im Einzelfall der Planaufstellung gleichermaßen Rechnung trägt. Abschließend werden zu berücksichtigende Datengruppen angesprochen und grundlegende Kriterien für die Gewichtung einzelner Parameter im Prozeß des naturschutzfachlichen Zielabgleichs aufgezeigt.