Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie in Planungen und Prüfungen
Leitung: | Prof. Dr. Michael Koch, Dr. Frank Scholles, PD Dr. Heinrich Reck |
Team: | Dipl.-Ing. Hilda Frank, Dipl.-Geogr. Karsten Hampp |
Jahr: | 2012 |
Förderung: | Bundesamt für Naturschutz (BfN) |
Laufzeit: | August 2009 - April 2012 |
Ist abgeschlossen: | ja |
Kurzbeschreibung:
Die Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS) formuliert z.T. sehr konkrete Ziele. In der Planungspraxis fehlt es jedoch an einer anwendungsorientierten Präzisierung und Operationalisierung der Inhalte und verhältnismäßiger, auf einander abgestimmter Methoden zur Erfüllung der Ziele mithilfe der deutschen bzw. europäischen Planungs- und Prüfinstrumente. Die allgemeinen Anforderungen der Biodiversitätskonvention (CBD) betonen dagegen den funktionalen Ansatz (ecosystem approach) und sind inzwischen im deutschen Umweltrechts- und Planungssystem verankert bzw. gerade im Begriff, verankert zu werden. Das Vorhaben soll dazu führen, dass sowohl der strukturelle Ansatz der CBD und der NBS als auch deren ökosystemare (funktionale) Dimension angemessen in Planungen berücksichtigt wird. Dabei ist es möglich, mit „verhältnismäßigem“ Aufwand alle strukturellen Ebenen (genetische Vielfalt, Vielfalt der Arten, Vielfalt der Lebensgemeinschaften) planungsrelevant abzubilden und die wichtigsten, unmittelbar an die Biologische Vielfalt bzw. an Arten geknüpfte Funktionen zu erhalten bzw. zu entwickeln.
Projektbeschreibung:
Die Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS) formuliert z.T. sehr konkrete Ziele. In der Planungspraxis fehlt es jedoch an einer anwendungsorientierten Präzisierung und Operationalisierung der Inhalte und verhältnismäßiger, auf einander abgestimmter Methoden zur Erfüllung der Ziele mithilfe der deutschen bzw. europäischen Planungs- und Prüfinstrumente. In der Regel sind nicht alle jeweils entscheidungserheblichen ökologischen Anspruchstypen berücksichtigt und deren Funktion im Naturhaushalt wird mangelhaft oder gar nicht betrachtet.
Die allgemeinen Anforderungen der Biodiversitätskonvention (CBD) betonen dagegen den funktionalen Ansatz (ecosystem approach) und sind inzwischen im deutschen Umweltrechts- und Planungssystem verankert bzw. gerade im Begriff, verankert zu werden. Im nationalen Rechtsrahmen der Bundesrepublik Deutschland stehen als Instrumente zur konkreten Umsetzung der Ziele der NBS insbesondere die Landschaftsplanung, die Eingriffsregelung, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP) zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit zur Verknüpfung der genannten Planungs- und Prüfinstrumente mit weiteren Instrumenten (Arten- und Gebietsschutz, FFH-Richtlinie, WRRL) sowie mit dem in § 21 BnatSchG 2009 geforderten und über die Landschaftsplanung funktional umzusetzenden Biotopverbund.
Das Vorhaben soll dazu führen, dass sowohl der strukturelle Ansatz der CBD und der NBS als auch deren ökosystemare (funktionale) Dimension angemessen in Planungen berücksichtigt wird. Dabei ist es möglich, mit „verhältnismäßigem“ Aufwand alle strukturellen Ebenen (genetische Vielfalt, Vielfalt der Arten, Vielfalt der Lebensgemeinschaften) planungsrelevant abzubilden und die wichtigsten, unmittelbar an die Biologische Vielfalt bzw. an Arten geknüpfte Funktionen zu erhalten bzw. zu entwickeln. Der funktionale Ansatz betrifft z. B. die Mobilität von Arten, die Erhaltung ausreichender Bestäuberfunktionen und ausreichender Zersetzerfunktionen oder ausreichend stabiler Nahrungsnetze. Mithilfe einfacher Indikatoren, die in der Planungspraxis auch schon verwendet werden, können diese komplexen Inhalte ausreichend in der Planung berücksichtigt werden, wenn es gelingt, die Indikatorensysteme entsprechend den räumlichen Hierarchie-Ebenen und den spezifischen Aufgaben der Planungsinstrumente aufeinander abzustimmen und durch klare Prüffragen die Erfüllung von Mindeststandards zu sichern. Eine weitere Voraussetzung ist, die Inhalte des Begriffs der Biodiversität und die Notwendigkeit sowohl die Funktionen von Wirbeltieren als auch von Wirbellosen und von Pflanzen und Pilzen anschaulich für Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit darzustellen.
In der Folge wird durch verbesserte Landschaftsentwicklung (räumliche Umweltplanung, Zusammenspiel von Landschaftsplanung und Eingriffsfolgenbewältigung) eine nachhaltig funktionsfähige Raumstruktur entwickelt werden können, in der die Biologische Vielfalt möglichst selbstorganisiert gesichert werden kann.
Das Vorhaben wird also spezifische Handlungsempfehlungen für die Operationalisierung der biologischen Vielfalt in bestehenden Planungs- und Prüfinstrumenten in der Bundesrepublik Deutschland entwickeln. Dabei geht es u.a. um einen Ebenen spezifischen Ansatz (Abschichtungsprinzip), bei dem insbesondere die Landschaftsplanung mit ihren i.d.R. vier Ebenen die Aufgabe der Konkretisierung der entsprechenden Ziele der NBS übernehmen kann. Die Umweltprüfungen sollen die Kompatibilität von Planungs- und Projektvorschlägen mit vorhandenen Umweltzielen überprüfen und mithilfe von (zu erstellenden) Checklisten prüfen ob die für die Sicherung der Biologischen Vielfalt notwendigen Analysen (Datenzusammenstellung, Datenbewertung) ausreichend durchgeführt wurden.